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Ein großer Teil des Bestands hier steht in Reihe. Das heißt: Sie kaufen ein eigenes Grundstück, teilen sich aber Wände, Dach und oft die Zufahrt. Wer das regelt, regelt es im Grundbuch.
Kostenloses Erstgespräch Was geteilt wirdGröbenzell liegt rund sechzehn Kilometer westlich des Münchner Zentrums im Landkreis Fürstenfeldbruck, am südlichen Rand des Dachauer Mooses. Auf nur gut sechs Quadratkilometern leben etwa 20.000 Menschen, das ergibt eine Dichte von über 3.000 Einwohnern je Quadratkilometer.
Der Ort ist jung. Als politische Gemeinde entstand Gröbenzell erst 1952, gebildet aus Gebietsteilen der Landeshauptstadt und dreier Nachbargemeinden. Davor war es über Generationen eine Siedlung von Torfstechern, die mit dem Bau der Bahnstrecke nach Augsburg zu Arbeit kamen. Einen eigenen Haltepunkt gab es ab 1898.
Die prägende Phase kam danach. Zwischen 1967 und Mitte der siebziger Jahre verdoppelte sich die Einwohnerzahl von etwa 7.000 auf 14.000, weil in diesen Jahren die großen Reihenhaussiedlungen und Geschosswohnungsbauten entstanden. Wer heute in Gröbenzell kauft, kauft mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Haus aus dieser Zeit, das links und rechts an das der Nachbarn grenzt.
Einwohner- und Flächenangaben sowie Angaben zur Siedlungsentwicklung geben veröffentlichte Darstellungen der Gemeinde und des Landkreises wieder und werden fortgeschrieben.
Ein Reihenhaus ist keine Eigentumswohnung. Es gibt keine Eigentümergemeinschaft, keinen Verwalter und keinen Wirtschaftsplan. Trotzdem hängen die Häuser baulich zusammen. Was das praktisch bedeutet, steht in keinem Exposé.
Die Darstellung zeigt das Prinzip einer Hauszeile, keine konkrete Siedlung. Welche Bauteile in Ihrem Fall zusammenhängen, ergibt sich aus den Bauunterlagen und dem Grundbuch.
Beide werden von Banken ohne Weiteres finanziert. Die Unterschiede wirken sich trotzdem auf Preis, Bewertung und späteren Aufwand aus.
Die Gegenüberstellung beschreibt typische Unterschiede. Ob sie im Einzelfall zutreffen, hängt von Zuschnitt, Bauweise und Bebauungsplan ab. Bewertet wird immer das konkrete Objekt.
In Reihenhaussiedlungen sind häufig Rechte eingetragen: gemeinsame Zufahrten, Leitungsrechte, Geh- und Fahrtrechte, manchmal Pflichten zur Unterhaltung gemeinsamer Anlagen. Diese stehen in Abteilung II des Grundbuchs. Lesen Sie sie, bevor Sie ein Gebot abgeben, und lassen Sie sich unklare Einträge vom Notar erklären. Für die Bank sind sie Teil der Objektbewertung.
Fragen Sie nach dem Alter von Dach, Fenstern und Heizung sowie danach, ob in der Zeile schon gemeinsam saniert wurde. Ein Haus, dessen Nachbarn bereits das Dach erneuert haben, steht anders da als eines in einer Zeile, in der seit vierzig Jahren nichts passiert ist. Ohne Eigentümergemeinschaft gibt es dafür keine Rücklage, das Geld kommt aus Ihrer Tasche.
Sie können Ihr eigenes Haus dämmen und Ihre eigenen Fenster tauschen. Bei einem durchlaufenden Dach oder einer gemeinsamen Fassade wird es schwieriger, weil die Nachbarn zustimmen müssen oder mitziehen sollten. Kalkulieren Sie deshalb den Fall, dass Sie allein handeln, und nicht den günstigen Fall einer gemeinsamen Lösung.

Bei Häusern aus den sechziger und siebziger Jahren entscheidet der Sanierungsstand über Ihre echte Belastung. Ich nehme absehbare Maßnahmen von Anfang an in die Finanzierung auf, damit Sie später keinen teuren Ratenkredit brauchen. Für Sie kostenfrei, weil mich die finanzierende Bank vergütet.
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Nein. Beim Reihenhaus gehört Ihnen in aller Regel ein eigenes Grundstück mit dem darauf stehenden Haus. Es gibt keine Eigentümergemeinschaft, keinen Verwalter, kein Hausgeld und keine Instandhaltungsrücklage. Dafür müssen Sie Maßnahmen an gemeinsamen Bauteilen mit den Nachbarn abstimmen, ohne dass es dafür ein festes Verfahren gäbe.
Das kommt auf die Bauweise an. Steht eine gemeinsame Wand auf der Grenze, ist sie in der Regel beiden Eigentümern gemeinsam zugeordnet. Stehen zwei getrennte Wände aneinander, gehört jedem seine eigene. Der Unterschied ist wichtig, sobald jemand dämmen, durchbrechen oder abreißen will. Die Antwort steht in den Bauunterlagen, nicht im Exposé.
Geh- und Fahrtrechte für gemeinsame Zufahrten, Leitungsrechte für Ver- und Entsorgung, gelegentlich Verpflichtungen zur Unterhaltung gemeinsamer Anlagen. Solche Rechte sind normal und kein Mangel. Sie sollten aber wissen, welche gelten, weil sie Ihre Nutzung und die Bewertung beeinflussen.
Nur im Rahmen des geltenden Baurechts und der Abstandsflächen. Beim Endhaus ist seitlich manchmal etwas möglich, beim Mittelhaus kommt praktisch nur eine Erweiterung nach hinten oder ein Dachausbau in Frage. Klären Sie das vor dem Kauf, wenn Ihre Entscheidung davon abhängt.
Sie bewertet, was tatsächlich vorliegt, und dabei spielen Grundstücksgröße, Zuschnitt und Lage in der Zeile eine Rolle. Ein Endhaus wird deshalb regelmäßig höher bewertet als ein vergleichbares Mittelhaus. Einen pauschalen Zuschlag gibt es aber nicht, das ergibt sich aus den Vergleichswerten.
Auf den energetischen Zustand und darauf, was in den vergangenen Jahrzehnten erneuert wurde. Dach, Fenster, Heizung, Elektrik und Leitungen sind die üblichen Punkte. Legen Sie Nachweise über Modernisierungen bei. Ohne solche Nachweise geht die Bank vom Zustand des Baujahrs aus, und das wirkt auf den Wert.
Ja, und das ist der günstigste Weg. Ein Darlehen mit Grundschuld ist in aller Regel deutlich preiswerter als ein späterer Ratenkredit. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme bei Antragstellung benannt und beziffert ist. Holen Sie dazu vorher Angebote ein, statt zu schätzen.
Der Ort selbst wirkt nicht auf den Zinssatz. Was wirkt, sind Bonität, Beleihungsauslauf, Zinsbindung und der Zustand des Objekts. Gerade der letzte Punkt ist bei älteren Zeilenhäusern der entscheidende, weil er über den Beleihungswert und damit indirekt über die Kondition mitbestimmt.
Ja, im Münchner Westen und im Landkreis Fürstenfeldbruck. Von Olching und Puchheim über Germering bis Eichenau und Maisach.
Passend dazu aus unserem Ratgeber: Baufinanzierung ohne Eigenkapital, Finanzierung für Beamte und Finanzierung für Selbstständige.

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