Die Beratung war kompetent, verständlich und individuell auf meine Situation zugeschnitten. Besonders positiv fand ich, dass auf meine speziellen Anforderungen sehr gut eingegangen wurde. Alle meine Fragen wurden geduldig beantwortet.
Nicht jeder Eintrag verhindert eine Finanzierung. Entscheidend ist, um welche Art es sich handelt, ob er erledigt ist und wie alt er ist. Wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, statt Hoffnungen zu wecken.

Finanzierungspartner, mit denen wir arbeiten






Viele sprechen von einem Schufa-Eintrag und meinen damit zwei völlig verschiedene Dinge. Für Ihre Finanzierung macht die Unterscheidung den entscheidenden Unterschied.
Dann ist das der erste Schritt, und er kostet nichts. Wir sagen Ihnen, worauf Sie beim Durchsehen achten müssen und was sich davon korrigieren lässt.
Erstaunlich viele Einträge sind fehlerhaft, doppelt oder längst nicht mehr zulässig gespeichert.
Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie ein Recht auf eine kostenlose Kopie aller zu Ihnen gespeicherten Daten. Diese Datenkopie ist ausführlicher als die kostenpflichtige Bonitätsauskunft und zeigt Ihnen jeden einzelnen Eintrag mit Herkunft und Datum. Fordern Sie sie an, bevor Sie irgendetwas anderes unternehmen.
Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit. Wenn Sie in einem halben Jahr kaufen wollen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, nicht kurz vor dem Notartermin.

| Prüfpunkt | Worum es geht | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Stimmt der Eintrag überhaupt? | Verwechslungen bei ähnlichen Namen, alte Adressen und Forderungen, die nie bestanden, kommen regelmäßig vor. | Der Auskunftei widersprechen und parallel den gemeldeten Gläubiger kontaktieren. |
| Ist die Forderung als erledigt vermerkt? | Bezahlte Forderungen bleiben eine Zeit lang gespeichert, müssen aber als erledigt gekennzeichnet sein. Fehlt der Vermerk, wirkt der Eintrag schlechter als er ist. | Zahlungsbeleg vorlegen und die Kennzeichnung nachtragen lassen. |
| Ist die Speicherfrist abgelaufen? | Für die verschiedenen Eintragsarten gelten unterschiedliche Löschfristen, die zuletzt mehrfach angepasst wurden. | Löschung verlangen, wenn die Frist überschritten ist. |
| Gibt es Doppeleinträge? | Wurde eine Forderung verkauft und vom Inkassounternehmen erneut gemeldet, kann dieselbe Sache zweimal auftauchen. | Auf die Dopplung hinweisen und Zusammenführung oder Löschung verlangen. |
Die Löschfristen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst, teils durch Gerichtsentscheidungen. Prüfen Sie deshalb den aktuellen Stand. Bei einer rechtlichen Auseinandersetzung um einen Eintrag ist ein auf Datenschutzrecht spezialisierter Anwalt der richtige Ansprechpartner, nicht wir.
Im Netz finden sich Angebote für Kredite ohne Schufa-Abfrage. Bei einer Immobilienfinanzierung sollten Sie davon Abstand nehmen, und zwar aus einem rechtlichen Grund.
Nach Paragraf 505a BGB sind Kreditgeber bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen verpflichtet, die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Sie dürfen das Darlehen nur gewähren, wenn keine erheblichen Zweifel bestehen, dass Sie es zurückzahlen können. Eine Bank, die auf diese Prüfung verzichtet, verstößt gegen geltendes Recht. Ein solches Angebot ist deshalb entweder gar keine Immobilienfinanzierung oder es kommt von einem Anbieter, mit dem Sie nichts zu tun haben wollen.
Seriöse Anbieter verlangen keine Zahlung, bevor eine Finanzierung zustande gekommen ist. Auch bei uns entstehen Ihnen vor einem Abschluss keinerlei Kosten.
Gerade bei diesem Thema ist die Auswahl des Gegenübers wichtiger als jeder Zehntelprozentpunkt beim Zins.
| ALKAN Finanzberatung | Ihre Hausbank | Anbieter ohne Schufa-Prüfung | |
|---|---|---|---|
| Bonitätsprüfung | ✓Vollständig, wie von Paragraf 505a BGB vorgeschrieben | Vollständig, nach eigener Richtlinie | Wird beworben als entbehrlich. Bei Immobiliardarlehen ist das rechtswidrig |
| Einordnung des Eintrags | ✓Wir unterscheiden Score, weiches und hartes Merkmal und sagen, was davon tragfähig ist | Das Ergebnis zählt, eine Einordnung bekommen Sie selten | Keine Prüfung, also auch keine Einordnung |
| Fehlerhafte Einträge | ✓Wir weisen Sie darauf hin, wenn ein Eintrag angreifbar wirkt | Wird als gegeben hingenommen | Spielt keine Rolle, weil gar nicht geprüft wird |
| Kosten vor dem Abschluss | ✓Keine. Weder Beratungsgebühr noch Vorkosten | In der Regel keine | Häufig Vorkosten, Gebühren oder gekoppelte Versicherungen |
| Wirkung auf Ihren Score | ✓Nur Konditionsanfragen, bis klar ist, welche Bank passt | In der Regel eine Kreditanfrage, die vermerkt wird | Unklar, bei dubiosen Anbietern auch Datenweitergabe |
| Wenn es nicht geht | ✓Ehrliche Absage mit Zeitplan, was sich ändern müsste | Absage ohne Weg nach vorne | Es wird trotzdem etwas verkauft, nur selten eine Finanzierung |
Die Darstellung beschreibt die übliche Praxis in allgemeiner Form. Welche Angebote ein Institut im Einzelfall macht, hängt von Bonität, Objekt und interner Richtlinie ab.
Vier Schritte, und Sie wissen nach dem zweiten, ob und unter welchen Bedingungen es geht. Keine Anfrage bei einer Bank, bevor das geklärt ist.
Kostenlos, unverbindlich und ohne Wirkung auf Ihren Score.
Vier Konstellationen, in denen Banken erfahrungsgemäß zugänglich sind.
Bei laufender Zwangsvollstreckung, abgegebener Vermögensauskunft, einem nicht abgeschlossenen Insolvenzverfahren oder mehreren offenen Negativmerkmalen ist eine Immobilienfinanzierung realistisch nicht darstellbar. Das gilt unabhängig davon, welche Bank angefragt wird. In solchen Fällen sagen wir Ihnen das im ersten Gespräch, statt Ihnen Wochen mit aussichtslosen Anfragen zu nehmen.
Was wir dann tun: Wir besprechen, was sich verändern müsste und in welchem Zeitraum. Nach abgeschlossener Restschuldbefreiung oder nach Ablauf der Speicherfristen sieht die Lage in vielen Fällen völlig anders aus. Ein realistischer Zeitplan ist mehr wert als eine Anfrage, die scheitert.
58 Bewertungen auf Google
Die Beratung war kompetent, verständlich und individuell auf meine Situation zugeschnitten. Besonders positiv fand ich, dass auf meine speziellen Anforderungen sehr gut eingegangen wurde. Alle meine Fragen wurden geduldig beantwortet.
Er hat sich viel Zeit genommen, um meine Situation zu verstehen, mir alle Optionen klar zu erklären und mich bei jeder Entscheidung kompetent zu begleiten. Besonders beeindruckt hat mich seine Zuverlässigkeit und Transparenz.
Als Immobilienmakler freue mich besonders, mit Herrn Alkan zusammenzuarbeiten, hier stimmt einfach alles. Professionell, zuverlässig und lösungsorientiert. Absolut empfehlenswert für Käufer und Partner gleichermaßen.
Alle Bewertungen stammen von Google und sind unverändert übernommen.

Bei diesem Thema ist mir eines wichtiger als ein Abschluss: dass Sie wissen, woran Sie sind. Schicken Sie mir Ihre Auskunft, dann ordne ich jeden Eintrag ein und sage Ihnen, ob es geht. Wenn nicht, sage ich Ihnen auch das und wann es wieder anders aussieht. Für Sie ist das kostenfrei.
0162 618 0000 · info@alkan-fi.de · Mo bis Fr, 9:00 bis 17:00 Uhr · Mehr über Samet Alkan
Nein. Entscheidend sind Art, Status und Alter des Eintrags. Ein niedriger Score allein ist selten ein Ausschlussgrund und wirkt sich eher auf die Konditionen aus. Ein erledigtes weiches Negativmerkmal, das einige Zeit zurückliegt, lässt sich häufig erklären. Kritisch wird es bei aktiven harten Merkmalen wie laufender Zwangsvollstreckung oder abgegebener Vermögensauskunft.
Über Ihr Recht auf Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO. Diese Auskunft ist kostenlos und deutlich ausführlicher als die kostenpflichtige Bonitätsauskunft, die für Vermieter gedacht ist. Sie zeigt jeden gespeicherten Eintrag mit Herkunft und Datum. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit und beantragen Sie sie deshalb frühzeitig.
Nein. Die Anforderung Ihrer eigenen Datenkopie ist ein Auskunftsrecht und keine Kreditanfrage. Sie wird nicht an Banken übermittelt und wirkt sich nicht auf Ihren Score aus. Es gibt also keinen Grund, aus Sorge vor Nebenwirkungen darauf zu verzichten.
Das hängt von der Art des Eintrags ab, und die Fristen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst, teils durch Gerichtsentscheidungen. Allgemein gilt: Erledigte Forderungen werden nach einer festgelegten Frist gelöscht, für Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen und für Restschuldbefreiungen gelten eigene Regelungen. Prüfen Sie deshalb den aktuellen Stand, statt sich auf ältere Angaben zu verlassen.
Ja. Fehlerhafte, unvollständige oder über die zulässige Frist hinaus gespeicherte Daten müssen korrigiert oder gelöscht werden. Wenden Sie sich zuerst an die Auskunftei und parallel an den Gläubiger, der die Meldung veranlasst hat. Wenn das nicht führt, ist ein auf Datenschutzrecht spezialisierter Anwalt der richtige Weg. Hier können wir Ihnen nicht helfen, aber wir sagen Ihnen, wenn wir den Verdacht haben, dass ein Eintrag angreifbar ist.
Nicht automatisch. Jede Person wird einzeln bewertet. Sobald Sie aber gemeinsam als Darlehensnehmer auftreten, prüft die Bank beide Bonitäten, und das schwächere Profil wirkt sich auf die Gesamtbewertung aus. In manchen Konstellationen ist es deshalb sinnvoll, dass nur eine Person das Darlehen aufnimmt. Ob das geht, hängt davon ab, ob das Einkommen dieser Person allein trägt.
Bei einer seriösen Immobilienfinanzierung nein. Nach Paragraf 505a BGB sind Kreditgeber verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen, bevor sie ein Immobiliardarlehen gewähren. Wer damit wirbt, darauf zu verzichten, hält sich nicht an geltendes Recht. Achten Sie besonders auf Angebote mit Vorkosten oder gekoppeltem Versicherungsabschluss, das sind klassische Warnzeichen.
Das kommt auf die Art der Anfrage an. Eine Konditionsanfrage dient dem Vergleich, wirkt sich nicht auf den Score aus und ist für andere Banken nicht sichtbar. Eine Kreditanfrage dagegen ist einsehbar, und mehrere davon in kurzer Zeit werden negativ bewertet. Wir arbeiten deshalb ausschließlich mit Konditionsanfragen, solange nicht feststeht, welche Bank passt.
Häufig ja. Ein zweiter Darlehensnehmer mit einwandfreier Bonität und eigenem Einkommen verändert die Bewertung deutlich. Beide sollten sich aber im Klaren sein, dass sie gesamtschuldnerisch haften, jeder also im Zweifel für die gesamte Schuld einsteht. Das ist keine Formalie, sondern eine Entscheidung, die Sie gemeinsam und bewusst treffen sollten.
Das hängt davon ab, wann der Eintrag gelöscht wird, und diese Frist wurde zuletzt mehrfach geändert. Solange die Restschuldbefreiung gespeichert ist, wird eine Immobilienfinanzierung in aller Regel nicht zustande kommen. Danach ist sie nicht ausgeschlossen, hängt aber stark von Eigenkapital und stabilem Einkommen ab. Lassen Sie den genauen Zeitpunkt prüfen, statt zu schätzen.
Dann sagen wir Ihnen das offen und besprechen, was sich ändern müsste. Nach Ablauf der Speicherfristen, nach abgeschlossener Restschuldbefreiung oder mit deutlich mehr Eigenkapital sieht die Lage oft völlig anders aus. Ein ehrlicher Zeitplan ist mehr wert als eine Anfrage, von der wir schon wissen, dass sie scheitert.
Der häufigste Fehler in dieser Situation ist, aus Sorge vor dem Ergebnis gar nicht erst nachzusehen. Dabei ist die eigene Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO kostenlos, und ein erheblicher Teil der Menschen findet dort Einträge, die fehlerhaft, doppelt oder längst nicht mehr zulässig gespeichert sind. Diese lassen sich korrigieren, aber nur, wenn man sie kennt.
Der zweite wichtige Punkt: Unterscheiden Sie zwischen einem schwachen Score und einem echten Negativmerkmal. Beim Score geht es um Konditionen, beim aktiven harten Merkmal um Machbarkeit. Das sind zwei völlig verschiedene Gespräche.
Und lassen Sie die Finger von Angeboten ohne Bonitätsprüfung. Bei Immobilienfinanzierungen ist diese Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Wer damit wirbt, sie zu umgehen, will Ihnen etwas anderes verkaufen. Seriöse Beratung kostet Sie vorher nichts, das ist das einfachste Erkennungsmerkmal.
Schildern Sie uns, was in Ihrer Auskunft steht. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und unter welchen Bedingungen eine Finanzierung möglich ist. Kostenlos und ohne Auswirkung auf Ihren Score.