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Baufinanzierung für Freiberufler

Ärzte, Anwälte, Architekten, Steuerberater und andere Freiberufler werden von vielen Banken günstiger bewertet als Gewerbetreibende. Wer das weiß und die richtigen Institute anspricht, bekommt deutlich bessere Antworten.

  • Wir kennen die Banken mit Sonderprogrammen für Heilberufe und Kammerberufe
  • Versorgungswerk und Kammerzugehörigkeit werden als Stabilitätsfaktor gewertet
  • Auch für Berufsanfänger kurz nach Praxis- oder Kanzleigründung
  • Kostenlos, unverbindlich und ohne Auswirkung auf Ihre Schufa
500+Banken im Vergleich
2–3 J.üblicher Nachweiszeitraum
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Warum Banken Freiberufler oft besser bewerten

Freiberufler sind nach Paragraf 18 des Einkommensteuergesetzes eine eigene Kategorie: die sogenannten Katalogberufe und ihnen ähnliche Tätigkeiten. Dazu zählen unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure und beratende Betriebswirte, aber auch Journalisten, Übersetzer und künstlerische Berufe.

Für die Finanzierung ist das mehr als eine steuerliche Einordnung. Bei vielen Banken gelten Freiberufler als stabiler als klassische Gewerbetreibende, und das aus nachvollziehbaren Gründen.

Die Faktoren, die für Sie sprechen

  • Zugangsbeschränkter Beruf. Kammerzugehörigkeit, Approbation oder Zulassung sind Hürden, die nicht kurzfristig wegfallen. Die Bank sieht darin eine dauerhafte Erwerbsgrundlage.
  • Stabile Nachfrage. Bei Heilberufen und rechtsberatenden Berufen ist die Nachfrage konjunkturunabhängiger als in vielen Gewerbezweigen.
  • Versorgungswerk statt gesetzlicher Rente. Die Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk wird als geordnete Altersvorsorge gewertet. Bei langen Laufzeiten, die in den Ruhestand hineinreichen, ist das ein echter Vorteil.
  • Keine Gewerbesteuer. Die Ergebnisrechnung ist einfacher und die Belastung geringer.
  • Einnahmenüberschussrechnung statt Bilanz. In den meisten Fällen genügt die EÜR, was den Unterlagenaufwand reduziert.

Konkret bedeutet das: Mehrere Banken führen eigene Programme für Heilberufe und ausgewählte Kammerberufe, teilweise mit höheren Beleihungsgrenzen oder kürzeren geforderten Nachweiszeiträumen. Diese Programme werden nicht offensiv beworben und tauchen in keinem Onlinevergleich auf. Genau deshalb lohnt sich hier der Weg über einen unabhängigen Berater besonders.

Wo es trotzdem hakt

Vier Situationen, die auch bei Freiberuflern regelmäßig zur Absage führen.

01

Praxisdarlehen läuft parallel

Wer eine Praxis oder Kanzlei übernommen hat, trägt oft eine sechsstellige betriebliche Verbindlichkeit. Manche Banken rechnen diese voll in die private Haushaltsrechnung, andere betrachten sie getrennt vom Betriebsergebnis. Der Unterschied ist erheblich.

02

Kurz nach der Gründung

Direkt nach Praxisübernahme oder Kanzleigründung fehlen die abgeschlossenen Jahre. Einzelne Institute arbeiten hier mit Prognosen und Branchenkennzahlen, die meisten nicht. Die Auswahl der Bank entscheidet fast allein.

03

Angestellt und freiberuflich zugleich

Der Oberarzt mit Privatliquidation oder der angestellte Anwalt mit eigenen Mandaten hat zwei Einkommensarten. Manche Banken addieren sauber, andere ignorieren den freiberuflichen Teil oder werfen die Prüfung ganz in den Selbstständigen-Topf.

04

Hoher Gewinn, hohe Entnahmen

Ein guter Gewinn nützt wenig, wenn die privaten Entnahmen ihn vollständig aufzehren und keine Rücklage sichtbar ist. Banken schauen darauf, wie viel vom Ergebnis tatsächlich für die Rate zur Verfügung steht.

Die Rechenlogik der Banken bei selbstständigen Einkommen, also Durchschnittsbildung, Behandlung von Abschreibungen und Umgang mit schwankenden Jahren, gilt für Freiberufler genauso. Sie ist ausführlich auf der Seite zur Baufinanzierung für Selbstständige beschrieben.

Welche Unterlagen Sie brauchen

Der Aufwand ist geringer als bei bilanzierenden Gewerbetreibenden, die Anforderungen sind aber trotzdem klar.

UnterlageZeitraumWozu
EinkommensteuerbescheideLetzte 2 bis 3 JahreHauptgrundlage der Einkommensrechnung.
EinnahmenüberschussrechnungLetzte 2 bis 3 JahreZeigt Struktur des Ergebnisses und Anteil der Abschreibungen.
Aktuelle BWALaufendes JahrBeleg, dass der Verlauf im laufenden Jahr stabil ist.
Kammerausweis, Approbation oder ZulassungEinmaligNachweis der Berufsberechtigung, Voraussetzung für Sonderprogramme.
Nachweis VersorgungswerkAktuellBeleg der Altersvorsorge, besonders wichtig bei langen Laufzeiten.
Praxis- oder KanzleidarlehenAktueller StandRestschuld, Rate und Laufzeit für die Haushaltsrechnung.

Bei Gemeinschaftspraxen und Sozietäten kommen der Gesellschaftsvertrag und der Nachweis Ihres Gewinnanteils hinzu.

Berufsanfänger: früher möglich als gedacht

Wer gerade eine Praxis übernommen oder sich als Anwalt niedergelassen hat, kann noch keine zwei abgeschlossenen Jahre vorlegen. Das ist kein automatischer Ausschluss. Einzelne Banken arbeiten in solchen Fällen mit dem Übernahmevertrag, den historischen Zahlen des Vorgängers und Branchenkennzahlen. Vorausgesetzt, die Praxis oder Kanzlei ist etabliert und die Übergabe sauber dokumentiert.

Wichtig ist dann die Reihenfolge: Wer parallel eine Praxisfinanzierung und eine Baufinanzierung plant, sollte beide von Anfang an zusammen betrachten. Werden sie nacheinander und bei verschiedenen Häusern beantragt, kann die zweite Anfrage an der Belastung aus der ersten scheitern.

Was Sie im Vorfeld tun können

  1. Steuerbescheide zeitnah erstellen lassen. Ein fehlender aktueller Bescheid zwingt die Bank auf ältere Zahlen zurück. Bei guter Entwicklung verschenken Sie damit bares Geld.
  2. Privatentnahmen im Blick behalten. Banken achten darauf, wie viel vom Gewinn tatsächlich verfügbar bleibt. Eine erkennbare Rücklagenbildung wirkt deutlich besser als ein hoher Gewinn bei vollständiger Entnahme.
  3. Betriebliche und private Konten trennen. Klar getrennte Konten beschleunigen die Prüfung und wirken professionell.
  4. Praxis- und Baufinanzierung gemeinsam planen. Beide Vorhaben zusammen zu betrachten ist fast immer günstiger, als sie nacheinander bei verschiedenen Häusern zu beantragen.
  5. Versorgungswerkbeiträge dokumentieren. Sie belasten zwar die Haushaltsrechnung, belegen aber gleichzeitig eine geordnete Altersvorsorge. Bei langen Laufzeiten ist das ein Argument.

Antworten für Freiberufler

Bei vielen Banken ja. Kammerzugehörigkeit, Approbation oder Zulassung gelten als Hürden, die eine dauerhafte Erwerbsgrundlage belegen. Hinzu kommt die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk, die als geordnete Altersvorsorge gewertet wird. Mehrere Institute führen eigene Programme für Heilberufe und ausgewählte Kammerberufe, die nicht öffentlich beworben werden.

Möglicherweise ja. Die meisten Banken verlangen zwei bis drei abgeschlossene Jahre, einzelne Institute arbeiten bei etablierten Praxen aber mit dem Übernahmevertrag, den historischen Zahlen des Vorgängers und Branchenkennzahlen. Voraussetzung ist eine sauber dokumentierte Übergabe. Die Auswahl der Bank entscheidet in diesem Fall fast allein über Zusage oder Absage.

Das hängt vom Institut ab und ist einer der wichtigsten Unterschiede. Manche Banken rechnen die betriebliche Rate voll in die private Haushaltsrechnung, was den Spielraum stark einschränkt. Andere betrachten das Praxisdarlehen als betriebliche Verbindlichkeit, die bereits im Ergebnis berücksichtigt ist. Bei sechsstelligen Praxisdarlehen entscheidet dieser Unterschied häufig über die Machbarkeit.

Idealerweise beides. Manche Banken addieren das sichere Angestelltengehalt und einen Teil des freiberuflichen Einkommens, andere ignorieren den selbstständigen Anteil oder behandeln den gesamten Fall wie eine Selbstständigkeit. Für Oberärzte mit Privatliquidation oder angestellte Anwälte mit eigenen Mandaten macht das einen erheblichen Unterschied. Die Wahl des Instituts ist hier entscheidend.

Ja, in zweifacher Hinsicht. Die Beiträge belasten zwar die monatliche Haushaltsrechnung, gleichzeitig belegen sie aber eine geordnete Altersvorsorge. Das ist vor allem dann relevant, wenn die Finanzierung in den Ruhestand hineinreicht. Banken prüfen bei langen Laufzeiten, ob die Rate auch nach dem Berufsende tragbar bleibt, und ein Versorgungswerk hilft bei dieser Argumentation.

Maßgeblich ist Ihr Gewinnanteil laut Gesellschaftsvertrag und Feststellungsbescheid. Zusätzlich schauen Banken auf die Struktur der Gesellschaft, etwa auf Haftungsregelungen und Kündigungsfristen. Bei einer geplanten Veränderung der Beteiligung sollten Sie das im Antrag offenlegen, weil sich daraus eine andere Einkommensprognose ergibt.

Nicht zwangsläufig, gerade bei Heilberufen sind einzelne Institute hier großzügiger als bei anderen Selbstständigen. Trotzdem gilt: Wer die Kaufnebenkosten aus Eigenmitteln trägt, hat mehr Auswahl und bessere Konditionen. Mehr dazu auf der Seite zur Finanzierung ohne Eigenkapital.

Es ist ein häufiges Problem, aber ein lösbares. Eine Bank ohne Erfahrung mit freiberuflichen Einkommen bewertet vorsichtig und lehnt im Zweifel ab. Institute mit entsprechenden Programmen kennen die typischen Kennzahlen Ihrer Berufsgruppe und beurteilen dieselben Zahlen völlig anders. Wichtig ist, dass die nächste Anfrage gezielt bei einem dieser Institute landet und nicht wahllos gestreut wird.

Ihre Berufsgruppe ist ein Argument, wenn sie ankommt

Freiberufler haben bei der Baufinanzierung eine bessere Ausgangslage, als viele annehmen. Kammerzugehörigkeit, Versorgungswerk und stabile Nachfrage sind Faktoren, die Banken anerkennen, und mehrere Institute führen eigene Programme für Heilberufe und Kammerberufe. Nur werden diese Programme nicht beworben und tauchen in keinem Onlinevergleich auf.

Der praktische Unterschied entsteht damit an zwei Stellen. Erstens bei der Wahl der Bank: Ein Institut ohne Erfahrung mit freiberuflichen Einkommen bewertet dieselben Zahlen deutlich vorsichtiger. Zweitens beim Umgang mit dem Praxis- oder Kanzleidarlehen, weil die Frage, ob es privat oder betrieblich gerechnet wird, über die Machbarkeit entscheiden kann.

Wenn Sie kurz vor oder nach einer Praxisübernahme stehen und zusätzlich privat kaufen möchten, planen Sie beides zusammen. Nacheinander beantragt und bei verschiedenen Häusern eingereicht, scheitert die zweite Finanzierung häufig an der ersten.

Lassen Sie Ihre Situation einordnen

Sagen Sie uns Ihre Berufsgruppe, seit wann Sie selbstständig sind und ob eine Praxis- oder Kanzleifinanzierung läuft. Sie erfahren, welche Institute infrage kommen. Kostenlos und unverbindlich.

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