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Baufinanzierung trotz Schufa-Eintrag

Nicht jeder Eintrag verhindert eine Finanzierung. Entscheidend ist, um welche Art es sich handelt, ob er erledigt ist und wie alt er ist. Wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen, statt Hoffnungen zu wecken.

  • Wir prüfen Ihre Auskunft und ordnen jeden Eintrag ein
  • Fehlerhafte und veraltete Einträge lassen sich löschen lassen
  • Konditionsanfragen ohne Auswirkung auf Ihren Score
  • Ehrliche Antwort, auch wenn sie lautet, dass es aktuell nicht geht
500+Banken im Vergleich
Art. 15DSGVO: kostenlose Datenkopie
24 Std.Rückmeldung
0 €Beratungskosten

Score oder Negativmerkmal? Das ist der erste Unterschied

Viele sprechen von einem Schufa-Eintrag und meinen damit zwei völlig verschiedene Dinge. Für Ihre Finanzierung macht die Unterscheidung den entscheidenden Unterschied.

Der Score

Ein Wahrscheinlichkeitswert, der aus Ihren gespeicherten Daten berechnet wird. Ein niedriger Score kann viele Ursachen haben, etwa viele Konten, häufige Umzüge, ein junges Kreditprofil oder auch schlicht wenig Datenhistorie. Ein mäßiger Score ist unangenehm, aber selten ein Ausschlussgrund. Er beeinflusst eher die Konditionen als die Zusage.

Das Negativmerkmal

Ein konkreter Vermerk über eine nicht vertragsgemäß abgewickelte Forderung. Hier wird noch einmal unterschieden: Weiche Merkmale entstehen, wenn ein Zahlungsverzug vom Gläubiger gemeldet wurde, die Sache aber ohne gerichtliche Schritte blieb. Harte Merkmale stammen aus öffentlichen Verzeichnissen, etwa Mahnbescheide, Zwangsvollstreckung, Vermögensauskunft oder Insolvenzverfahren.

Die praktische Faustregel: Ein niedriger Score allein ist meist lösbar. Ein weiches Negativmerkmal, das erledigt und einige Zeit her ist, ebenfalls häufig. Bei harten Merkmalen, die noch aktiv sind, insbesondere bei laufender Zwangsvollstreckung, abgegebener Vermögensauskunft oder einem noch nicht abgeschlossenen Insolvenzverfahren, ist eine Immobilienfinanzierung in aller Regel nicht darstellbar. Das sagen wir Ihnen dann auch so.

Ihr erster Schritt: die eigene Auskunft prüfen

Erstaunlich viele Einträge sind fehlerhaft, doppelt oder längst nicht mehr zulässig gespeichert.

Nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung haben Sie ein Recht auf eine kostenlose Kopie aller zu Ihnen gespeicherten Daten. Diese Datenkopie ist ausführlicher als die kostenpflichtige Bonitätsauskunft und zeigt Ihnen jeden einzelnen Eintrag mit Herkunft und Datum. Fordern Sie sie an, bevor Sie irgendetwas anderes unternehmen.

Worauf Sie beim Durchsehen achten

  • Stimmt der Eintrag überhaupt? Verwechslungen bei ähnlichen Namen, alte Adressen und Forderungen, die nie bestanden, kommen regelmäßig vor.
  • Ist die Forderung als erledigt vermerkt? Bezahlte Forderungen bleiben eine Zeit lang gespeichert, müssen aber als erledigt gekennzeichnet sein. Fehlt dieser Vermerk, wirkt der Eintrag deutlich schlechter, als er sollte.
  • Ist die Speicherfrist abgelaufen? Für die verschiedenen Eintragsarten gelten unterschiedliche Löschfristen. Einträge, die darüber hinaus gespeichert sind, müssen auf Verlangen entfernt werden.
  • Gibt es Doppeleinträge? Wenn eine Forderung verkauft und vom Inkassounternehmen erneut gemeldet wurde, kann dieselbe Sache zweimal auftauchen.

Falsche oder unzulässig gespeicherte Einträge können Sie korrigieren oder löschen lassen. Das dauert einige Wochen, weshalb Sie damit nicht bis kurz vor den Notartermin warten sollten. Wenn Sie in einem halben Jahr kaufen wollen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt.

Wichtig zu wissen: Die Löschfristen für die einzelnen Eintragsarten wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst, teils durch Gerichtsentscheidungen. Prüfen Sie deshalb den aktuellen Stand oder lassen Sie sich beraten, statt sich auf ältere Informationen zu verlassen. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen um einen Eintrag ist ein spezialisierter Anwalt der richtige Ansprechpartner, nicht wir.

Warum es keine seriöse Baufinanzierung ohne Schufa gibt

Im Netz finden sich Angebote für Kredite ohne Schufa-Abfrage. Bei einer Immobilienfinanzierung sollten Sie davon Abstand nehmen, und zwar aus einem rechtlichen Grund.

Nach Paragraf 505a BGB sind Kreditgeber bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen verpflichtet, die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Sie dürfen das Darlehen nur gewähren, wenn keine erheblichen Zweifel bestehen, dass Sie es zurückzahlen können. Eine Bank, die auf diese Prüfung verzichtet, verstößt gegen geltendes Recht. Ein solches Angebot ist deshalb entweder gar keine Immobilienfinanzierung oder es kommt von einem Anbieter, mit dem Sie nichts zu tun haben wollen.

Woran Sie unseriöse Angebote erkennen

  • Vorkosten, Bearbeitungsgebühren oder Gutachterkosten, die vor der Zusage fällig werden
  • Der Zwang, gleichzeitig eine Versicherung abzuschließen, damit der Kredit zustande kommt
  • Werbung mit Zusagen ohne Prüfung, ohne Unterlagen oder mit garantierter Bewilligung
  • Kontaktaufnahme ausschließlich per Telefon mit Druck zur schnellen Entscheidung
  • Nachnahmesendungen mit Unterlagen, die Sie bezahlen sollen

Seriöse Anbieter verlangen keine Zahlung, bevor eine Finanzierung zustande gekommen ist. Auch bei uns entstehen Ihnen vor einem Abschluss keinerlei Kosten.

Wann es trotz Eintrag funktionieren kann

Vier Konstellationen, in denen Banken erfahrungsgemäß zugänglich sind.

01

Erledigt und erklärbar

Eine bezahlte Forderung, die als erledigt vermerkt ist und einige Zeit zurückliegt, lässt sich häufig erklären. Ein Beleg über die Begleichung und eine kurze, sachliche Erläuterung gehören dann direkt in die Anfrage.

02

Substantielles Eigenkapital

Je niedriger der Beleihungsauslauf, desto geringer das Risiko der Bank und desto mehr Spielraum bei der Bonitätsbewertung. Eigenkapital ist hier der wirksamste Hebel überhaupt.

03

Zweiter Darlehensnehmer

Wenn ein Partner mit einwandfreier Bonität und eigenem Einkommen mit in die Finanzierung geht, verändert das die Bewertung erheblich. Wichtig ist, dass beide die Konsequenzen der gemeinsamen Haftung kennen.

04

Zusätzliche Sicherheit

Eine weitgehend entschuldete Immobilie aus der Familie als Zusatzsicherheit senkt das Risiko der Bank spürbar. Mehr dazu auf der Seite zur Finanzierung ohne Eigenkapital.

Und wann nicht

Bei laufender Zwangsvollstreckung, abgegebener Vermögensauskunft, einem nicht abgeschlossenen Insolvenzverfahren oder mehreren offenen Negativmerkmalen ist eine Immobilienfinanzierung realistisch nicht darstellbar. Das gilt unabhängig davon, welche Bank angefragt wird. In solchen Fällen sagen wir Ihnen das im ersten Gespräch, statt Ihnen Wochen mit aussichtslosen Anfragen zu nehmen.

Was wir dann tun: Wir besprechen, was sich verändern müsste und in welchem Zeitraum. Nach abgeschlossener Restschuldbefreiung oder nach Ablauf der Speicherfristen sieht die Lage in vielen Fällen völlig anders aus. Ein realistischer Zeitplan ist mehr wert als eine Anfrage, die scheitert.

Antworten zum Thema Schufa

Nein. Entscheidend sind Art, Status und Alter des Eintrags. Ein niedriger Score allein ist selten ein Ausschlussgrund und wirkt sich eher auf die Konditionen aus. Ein erledigtes weiches Negativmerkmal, das einige Zeit zurückliegt, lässt sich häufig erklären. Kritisch wird es bei aktiven harten Merkmalen wie laufender Zwangsvollstreckung oder abgegebener Vermögensauskunft.

Über Ihr Recht auf Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO. Diese Auskunft ist kostenlos und deutlich ausführlicher als die kostenpflichtige Bonitätsauskunft, die für Vermieter gedacht ist. Sie zeigt jeden gespeicherten Eintrag mit Herkunft und Datum. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit und beantragen Sie sie deshalb frühzeitig.

Das hängt von der Art des Eintrags ab, und die Fristen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst, teils durch Gerichtsentscheidungen. Allgemein gilt: Erledigte Forderungen werden nach einer festgelegten Frist gelöscht, für Einträge aus öffentlichen Verzeichnissen und für Restschuldbefreiungen gelten eigene Regelungen. Prüfen Sie deshalb den aktuellen Stand, statt sich auf ältere Angaben zu verlassen.

Ja. Fehlerhafte, unvollständige oder über die zulässige Frist hinaus gespeicherte Daten müssen korrigiert oder gelöscht werden. Wenden Sie sich zuerst an die Auskunftei und parallel an den Gläubiger, der die Meldung veranlasst hat. Wenn das nicht führt, ist ein auf Datenschutzrecht spezialisierter Anwalt der richtige Weg. Hier können wir Ihnen nicht helfen, aber wir sagen Ihnen, wenn wir den Verdacht haben, dass ein Eintrag angreifbar ist.

Bei einer seriösen Immobilienfinanzierung nein. Nach Paragraf 505a BGB sind Kreditgeber verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit zu prüfen, bevor sie ein Immobiliardarlehen gewähren. Wer damit wirbt, darauf zu verzichten, hält sich nicht an geltendes Recht. Achten Sie besonders auf Angebote mit Vorkosten oder gekoppeltem Versicherungsabschluss, das sind klassische Warnzeichen.

Das kommt auf die Art der Anfrage an. Eine Konditionsanfrage dient dem Vergleich, wirkt sich nicht auf den Score aus und ist für andere Banken nicht sichtbar. Eine Kreditanfrage dagegen ist einsehbar, und mehrere davon in kurzer Zeit werden negativ bewertet. Wir arbeiten deshalb ausschließlich mit Konditionsanfragen, solange nicht feststeht, welche Bank passt.

Häufig ja. Ein zweiter Darlehensnehmer mit einwandfreier Bonität und eigenem Einkommen verändert die Bewertung deutlich. Beide sollten sich aber im Klaren sein, dass sie gesamtschuldnerisch haften, jeder also im Zweifel für die gesamte Schuld einsteht. Das ist keine Formalie, sondern eine Entscheidung, die Sie gemeinsam und bewusst treffen sollten.

Dann sagen wir Ihnen das offen und besprechen, was sich ändern müsste. Nach Ablauf der Speicherfristen, nach abgeschlossener Restschuldbefreiung oder mit deutlich mehr Eigenkapital sieht die Lage oft völlig anders aus. Ein ehrlicher Zeitplan ist mehr wert als eine Anfrage, von der wir schon wissen, dass sie scheitert.

Erst wissen, wo Sie stehen, dann handeln

Der häufigste Fehler in dieser Situation ist, aus Sorge vor dem Ergebnis gar nicht erst nachzusehen. Dabei ist die eigene Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO kostenlos, und ein erheblicher Teil der Menschen findet dort Einträge, die fehlerhaft, doppelt oder längst nicht mehr zulässig gespeichert sind. Diese lassen sich korrigieren, aber nur, wenn man sie kennt.

Der zweite wichtige Punkt: Unterscheiden Sie zwischen einem schwachen Score und einem echten Negativmerkmal. Beim Score geht es um Konditionen, beim aktiven harten Merkmal um Machbarkeit. Das sind zwei völlig verschiedene Gespräche.

Und lassen Sie die Finger von Angeboten ohne Bonitätsprüfung. Bei Immobilienfinanzierungen ist diese Prüfung gesetzlich vorgeschrieben. Wer damit wirbt, sie zu umgehen, will Ihnen etwas anderes verkaufen. Seriöse Beratung kostet Sie vorher nichts, das ist das einfachste Erkennungsmerkmal.

Lassen Sie Ihre Situation einordnen

Schildern Sie uns, was in Ihrer Auskunft steht. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und unter welchen Bedingungen eine Finanzierung möglich ist. Kostenlos und ohne Auswirkung auf Ihren Score.

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